Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem Urteil die Rechte von Verbrauchern beim Abschluss von Kreditverträgen deutlich gestärkt. Bei Vertragsschluss müssen künftig die Pflichtangaben und das Widerrufsrecht “klar und prägnant” angegeben werden, so das höchste europäische Gericht.
Nach Auffassung der Luxemburger Richter reicht es nicht aus, dass der Vertrag hinsichtlich der Pflichtangaben auf nationale Regeln Bezug nimmt, die wiederum auf weitere nationale Rechtsvorschriften verweisen, denn dadurch werde die Berechnung der Widerrufsfrist erheblich erschwert. In zukünftigen Kreditverträgen müssen nun alle Pflichtangaben ausdrücklich aufgeführt werden.
Doch auch für bestehende Verträge kann das Urteil Wirkung entfalten, denn jetzt können zahlreiche Verbraucherkreditverträge möglicherweise widerrufen werden. Rechtsanwalt und Steuerberater Adam Maxelon empfiehlt darum, bestehende Immobilienkreditverträge prüfen lassen.
Insbesondere Verbraucher, die zwischen Juni 2010 und März 2016 einen Verbraucherkreditvertrag geschlossen haben, sollten diese auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. In diesem Zeitraum haben nämlich zahlreiche Kreditinstitute Mustervorlagen benutzt, die sich durch das EuGH-Urteil als rechtswidrig herausgestellt haben. Solche Verträge können auch dann widerrufen werden, wenn die Widerrufsfrist schon verstrichen ist.
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