Die Finanzministerien von Sachsen und Baden-Württemberg haben sich zu steuerlichen Hilfsangeboten für Unternehmen geäußert, die aufgrund des Corona-Virus in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind. Für Firmen wie Hotels, Reiseveranstalter und andere Betriebe, die derzeit starke Einbußen hinnehmen müssen, stehen verschiedene steuerliche Hilfsangebote zur Verfügung, teilen die Ministerien mit.
Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Antrag beim Finanzamt, mit dem insbesondere die Betroffenheit vom Coronavirus und das Ausmaß der wirtschaftlichen Schwierigkeiten dargestellt wird. Um betroffenen Unternehmen zu helfen, können die Finanzämter zum Beispiel:
• Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer herabsetzen,
• Steuern stunden oder
• bei bestehenden Steuerschulden vorübergehend auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichten.
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