Das Bundesfinanzministerium hat den Erlass zur Anwendung des Umsatzsteuergesetzes in Bezug auf die Grenze für Rechnungen über Kleinbeträge angepasst. Die Behörde folgt damit den Vorgaben aus dem zweiten Bürokratieentlastungsgesetz, das im Frühjahr verabschiedet worden war.
Darin hatte der Gesetzgeber die Grenze für Kleinbetragsrechnungen aus der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung von 150 Euro auf 250 Euro angehoben. Ziel der Gesetzesänderung ist eine Vereinfachung vor allem bei Barumsätzen im Handel mit Waren des täglichen Bedarfs. Dort sollten die Anforderungen an den Vorsteuerabzug verringert werden.
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