Geld vom Finanzamt bekommt jeder gerne zurück. Darum lohnt es sich, genau hinzuschauen, welche regelmäßig anfallenden Kosten von der Einkommensteuer abgesetzt werden können.
Doch leider ist es mitunter selbst Fachleuten nicht klar, welche Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. Beispiel Handwerkerkosten: Grundsätzlich können Kosten für die Arbeit von Handwerkern im Haushalt steuerlich geltend gemacht werden.
Bisher war jedoch nicht geklärt, ob auch Reparaturen von Elektrogeräten dazugerechnet werden können. Nun hat sich die Bundesregierung zu dieser Frage geäußert. Reparaturen von stationären Elektrogeräten, wie zum Beispiel Waschmaschinen und Geschirrspülern, können ebenso wie die Arbeiten an mobilen Geräten, wie Handys und Fernsehern, als Handwerksleistungen im Haushalt im Rahmen der Steuerermäßigung nach § 35a Absatz 3 Einkommensteuergesetz steuermindernd berücksichtigt werden.
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass es sich Elektrogeräte handelt, die in der Hausratversicherung mitversichert werden können.
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